Führerscheinklassen
Führerscheinklassen im Überblick
Die unterschiedlichen Klassen von Führerscheinen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten wurden im Zuge der EU-weiten Anerkennung von nationalen Führerscheinen vereinheitlicht. In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen, die die Berechtigung für das Führen bestimmter Fahrzeugarten regeln. Hier ist eine Übersicht über alle Klassen:

| Fahrerlaubnisklasse | Beschreibung/Kraftfahrzeugtyp |
| AM | Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe A der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen sind leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52). Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen sind dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e zugelassen (ABl. L 60 vom 2. März 2013, S. 52). Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen, leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Klassen nicht eingeschlossen. |
| A1 | Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Leistung von nicht mehr als 11 kW, mit einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 cm³, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von nicht mehr als 15 kW. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Eingeschlossene Klassen: AM |
| A2 | Krafträder (einschließlich solcher mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht mit einem Kraftrad mit einer Motorleistung von mehr als 70 kW kompatibel sind, werden abgeleitet. Übergangsgesetz: Führerscheine der Klasse A (eingeschränkt), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden nach zwei Jahren automatisch in die Klasse A (unbeschränkt) eingestuft. Mindestalter: 18 Jahre. Eingeschlossene Klassen: A1 und AM |
| A | Krafträder (einschließlich Beiwagenmodelle) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg), 20 Jahre (wenn Sie die Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren besitzen) Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und drei Rädern, die eine Leistung von mehr als 15 kW haben. Mindestalter: 21 Jahre Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM |
| B, B17, B197 | Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das zulässige Gewicht der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet) Dreirädrige Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zugelassen, allerdings nur, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist und das Fahrzeug einen Motor mit einer Leistung von mehr als 15 kW hat. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”) Eingeschlossene Klassen: AM und L |
| B96 | Fahrzeugkombinationen, die ein Zugfahrzeug der Klasse B, einen Anhänger und eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber weniger als 4.250 kg umfassen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 750 kg betragen. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich Enthaltene Klassen: nein |
| B196 | Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B. |
| BE | Fahrzeugkombinationen, die ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelauflieger umfassen, sofern ihre Gesamtmasse 3 500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich. Eingeschlossene Kategorien: keine |
| C1 | Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer bestimmt sind und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg haben (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich. Eingeschlossene Klassen: keine |
| C1E | Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge 12.000 kg nicht übersteigt, oder aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge 12.000 kg nicht übersteigt Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz des Führerscheins der Klasse C1 erforderlich. Eingeschlossene Klassen: BE und D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist. |
| C | Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer gebaut und ausgelegt sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich. Eingeschlossene Klassen: C1 |
| CE | Zugfahrzeugkombinationen der Klasse C mit Anhängern oder Sattelanhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse C erforderlich. Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE, vorausgesetzt, er ist berechtigt, Fahrzeuge der Klasse D zu führen. |
| D1 | Fahrzeuge, die für den Fahrer entwickelt und gebaut sind und eine maximale Beförderungskapazität von 16 Personen haben, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, und eine maximale Länge von 8 Metern haben (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich. Eingeschlossene Klassen: keine |
| D1E | Fahrzeugkombinationen, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und ein Zugfahrzeug der Klasse D1 umfassen. Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz des Führerscheins Klasse D1 erforderlich. Eingeschlossene Kategorien: BE |
| D | Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, den Fahrer nicht mitgerechnet, gebaut und ausgelegt sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg). Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich. Klasse eingeschlossen: D1 |
| DE | Kombinationen aus Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einem Zugfahrzeug der Klasse D. Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse D erforderlich. Eingeschlossene Kategorien: BE, D1E |
| T | Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die bestimmungsgemäß für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH) Enthaltene Klassen: L, AM |
| L | Traktorenkombinationen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Gabelstapler und andere Flurförderzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, und für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke konstruierte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h ausgestattet sind. Mindestalter: 16 Jahre Enthaltene Klassen: keine |
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten. Mehr über die Führerscheinklassen in Deutschland und Europa erfahren Sie auf der Website des ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.) oder kontaktieren Sie uns.
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